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Online Scheidung

Scheidungsratgeber für Ihre Online Scheidung

Wie läuft die Online Scheidung genau ab?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, können Sie mit dem Formular auf dieser Seite alle, für Ihren Scheidungsantrag relevante Informationen schnell und einfach online an uns übermitteln.

Wir werden diese Angaben prüfen, ggf. ergänzende Informationen bei Ihnen anfordern und den Scheidungsantrag verfassen.

Ihren Antrag auf Ehescheidung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden von uns zur Prüfung online zugesandt.

Nachdem Sie den Antrag freigegeben haben, wird er von uns, an das für Ihre Scheidung zuständige Familiengericht online übersandt.

Im nächsten Schritt erhalten wir von dem Gericht eine Gerichtskostenvorschußrechnung die wir Ihnen zusammen mit unserer ersten Gebühr in Rechnung stellen. Diese Rechnung erhalten Sie von uns online übersandt. Nach Ausgleich der Rechnung zahlen wir die Gerichtskosten für Sie online ein und das Scheidungsverfahren startet.

Je nach Auslastung des Gerichts und der Frage, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss (s. unten), dauert es dann ca. drei bis acht Monate bis zur mündlichen Verhandlung.

Der oben beschriebene Vorgang der Online Scheidung hat den Vorteil, dass Sie keinen persönlichen Termin benötigen und der gesamte Ablauf innerhalb von wenigen Tagen abgewickelt ist.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Eine Scheidung ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und beide Ehegatten sie auch nicht wieder herstellen wollen.

Das Gesetz bestimmt hierfür, dass bereits eine gewisse Zeit der Trennung verstrichen sein muss. Hier gilt die Regel, dass die Ehegatten bereits seit mindestens einem Jahr getrennt leben müssen.

Wenn also beide Ehegatten die Ehe als gescheitert betrachten und das Trennungsjahr abgelaufen ist, können Sie sich hier schnell, unkompliziert und kostengünstig scheiden lassen.

Grundsätzlich ist es möglich, den Antrag auf Scheidung der Ehe schon ca. zwei Monate vor Ablauf der Trennungszeit zu stellen.

Warum ist eine Online Scheidung günstiger?

Der finanzielle Vorteil bei einer Online Scheidung liegt darin, dass Sie lediglich Kosten für einen Rechtsanwalt haben.

Wenn Sie und Ihr Ehegatten keine streitigen Punkte zu klären haben, kann einer von Ihnen den Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt einreichen. Der andere Ehegatten kann dem Scheidungsantrag dann zustimmen und benötigt für diese Zustimmungserklärung keinen eignene Rechtsanwalt.

Insofern können Sie sich die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens teilen.

Was bedeutet getrennt Leben genau? Geht das auch in einer gemeinsamen Wohnung?

Es darf keine "häusliche Gemeinschaft" mehr vorliegen (§ 1567 Abs. 1 BGB).

Dies bedeutet im familienrechtlichen Sinne, dass entweder einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, oder dass innerhalb der gemeinsamen Wohnung eine räumliche Trennung vorgenommen worden ist. 

Es ist also drauf zu achten, dass beide Ehepartner ein voneinander unabhängiges Leben führen, man sagt auch "Trennung von Tisch und Bett". 

Bei diesem Vorgang sind aber nur die Ehegatten selbst involviert und er ist durch das Gericht nur begrenzt überprüfbar. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über den Zeitpunkt und die Umstände der erfolgten Trennung einig sind, sollte dies bei Ihrer Scheidung auch kein Problem darstellen. 

Brauche ich überhaupt einen Anwalt zum Einreichen der Scheidung?

Ja, da kommen Sie leider nicht drum herum. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang gemäß § 114 Abs. 1 FamG. Der andere Ehegatte benötigt umgekehrt nicht zwingend einen Anwalt, wenn die Scheidung einvernehmlich ist und er dem Antrag einfach nur zustimmen möchte.

Der Vorteil hier ist eine Kostenersparnis, da ein Teil der Anwaltskosten eingespart werden können.Hierzu müssen die Ehepartner sich aber über alle Folgesachen einig sein, das Gericht darf nur mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich befasst werden.

Sind Streitigkeiten für die Aufteilung der Güter und andere Folgesachen vorhanden, sollte immer ein zweiter Anwalt hinzugezuogen werden. Der Grund dafür: Ein Anwalt darf zwar mit beiden Parteien sprechen, aber nur die Interessen der Person vertreten, die ihn beauftragt hat. Kommt es also zu Streitigkeiten, wird der Anwalt ausschließlich die Interessen der einen Seite vertreten.

Daher: Wenn Dinge strittig sind, immer einen eigenen Anwalt einschalten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Wenn Sie länger als drei Jahre miteinander verheiratet sind, sieht das Gesetz vor, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen Ihres Scheidunsgverfahrens durchgeführt werden muss.

Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, eine faire Verteilung der Altersvorsorge (Rentenanwartschaften) zu gewährleisten, da oft ein Partner während der 
Ehe weniger oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat, während der andere Partner möglicherweise höhere Ansprüche erworben hat.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ermittelt und dann ausgeglichen. 
Dies kann sowohl gesetzliche Rentenansprüche als auch Ansprüche aus Betriebsrenten oder privaten Rentenversicherungen umfassen. 
Der Ausgleich erfolgt in der Regeldurch die Übertragung von Rentenpunkten oder -ansprüchen von einem Partner auf den anderen.
 

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich automatisch im Scheidungsverfahren berücksichtigt wird, es sei denn, die Ehepartner vereinbaren etwas anderes. Eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich muss entweder notariell beurkundet werden oder über zwei Rechtsanwälte im Scheidungsverfahren erfolgen.

Mein Partner und ich haben einen Versöhnungversuch unternommen, der aber gescheitert ist. Beginnt die Trennungszeit jetzt wieder von vorne?

Das kommt drauf an, wie lang der Versöhnungsversuch gedauert hat. Kurze Versöhnungsversuche gelten nicht als Unterbrechung der Trennungszeit. Geregelt ist das in § 1567 Abs. 2 BGB.

Kann das Familiengericht eine Scheidung ablehnen?

Ja, das ist möglich. Wenn die Voraussetzungen für die Scheidung (siehe Trennungszeit) nicht gegeben sind oder wenn anderweitige Gründe dagegen sprechen, kann das Familiengericht die Scheidung versagen. Das geschieht zum Beispiel, wenn die Interessen minderjähriger Kinder der Scheidung entgegensprechen. Ebenfalls kann die Scheidung versagt werden, wenn besonders schwerwiegende Umstände die Scheidung für einen der Ehepartner eine besonders schwere Härte bedeuten würde.

Das passiert jedoch extrem selten, zum Beispiel in Fällen, in denen der Eheparter an einer tödlichen Krankheit leidet und dem antragstellenden Ehepartner eine Wartezeit zugemutet werden kann. Auch hier sind es letztlich immer Einzelfallentscheidungen des Familiengerichts.